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Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 E-GovG

Amtssignatur der Gemeinde Bad Kleinkirchheim gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Bad Kleinkirchheim im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Bad Kleinkirchheim auf.

Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch die Bildmarke der Behörde und einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://www.bad-kleinkirchheim.gv.at/amtssignatur/

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.

Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)

Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.

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